Regelungsabrede zur Durchführung des gemeinsamen Spielbetriebes zwischen

den Kreisverbänden: Friesische Wehde, Jeverland und Wilhelmshaven

Es wurde für die folgenden Ausführungen aus Vereinfachungsgründen jeweils die

männliche Form gewählt. Sie gilt für die weibliche Form entsprechend.

Inhaltsverzeichnis:

Einleitung

I. Organisation und Spielbetrieb

1. Spielausschuss

2. Mannschaftsmeldungen

3. Spielplan, Anschriften und Spielberichte

4. Punktspielbetrieb

5. Teilnahme mit mehreren Mannschaften

6. Auf- und Abstieg

7. Entscheidungswettkämpfe

8. Protest

9. Antreten nicht vollzähliger Mannschaften (Nichterscheinen)

II. Regelungen zu den Wettkampfbestimmungen im Straßenboßeln des

FKV bzw. KLVO

10. Doppelstart

11. Boßelkugeln

III. Kündigung / Inkrafttreten / Geltung

01.09.2016

2

Einleitung:

Ab der Saison 2013 – 2014 wird ein gemeinsamer Spielbetrieb der Kreisverbände:

X - Friesische Wehde, VI - Jeverland und XII - Wilhelmshaven eingerichtet.

Der gemeinsame Spielbetrieb umfasst, aktuell, folgende Spielklassen:

bei den

- Frauen: je eine

- Kreisliga N/W

- 1. Kreisklasse N/W

- 2. Kreisklasse N/W

- 3. Kreisklasse N/W

- 4. Kreisklasse N/W

- Männer: je eine

- Kreisliga N/W

- 1. Kreisklasse N/W

- 2. Kreisklasse N/W,

- 3. Kreisklasse N/W,

- 4. Kreisklasse N/W,

- 5. Kreisklasse N/W,

welche aber abhängig sind: von den Mannschaftsmeldungen zur nächsten Saison bzw.

der weiteren Entwicklung in den einzelnen KV und Vereinen.

I. Organisation

1. Spielausschuss

Ein Spielausschuss, aus min. jeweils einem Mitglied der drei beteiligten Kreisverbände,

wird eingerichtet.

Dieser ist Zuständig für die Organisation und Durchführung des gemeinsamen

Spielbetriebes. Er erstellt die Spielpläne und nimmt alle Spielberichte der Spielklassen /

Staffeln des gemeinsamen Spielbetriebes entgegen. Weiter ist er verantwortlich für die

Erstellung der Tabellen und die Presse- und Medienarbeit.

2. Mannschaftsmeldungen

Die Vereine melden dem Spielleiter zum 20. Juli eines Jahres alle Veränderungen (An-;

Ab- oder Ummeldungen) bezüglich der Teilnahme am Punktspielbetrieb in den

Hauptklassen.

3. Spielplan, Anschriften und Spielberichte

01.09.2016

3

Der Spielausschuss erstellt rechtzeitig vor Beginn der Saison die Spielpläne.

Bis zum 01.09. eines Jahres müssen die Vereinsangaben (Vorstand; Mannschaftsführer,

Vereinslokal und Boßelstrecke im Internet (Ligen- und Ergebnisdienst) für die anstehende

Saison von den teilnehmenden Vereinen aktualisiert sein.

Vor Saisonbeginn wird eine Ligenversammlung durchgeführt.

Die Wettkämpfe sind gemäß Spielplan durchzuführen.

(Ein planmäßiger Wettkampf (lt. Spielplan) darf nicht für einen Nachholwettkampf verlegt werden.)

Verlegungen (dann vor holen) sind nur in begründeten Ausnahmefällen statthaft, wenn

beide Vereine einverstanden sind.

Der Spielleiter (lt. Spielplan) ist zu informieren.

Wenn keine Einigung erzielt wird, legt der Spielleiter den Wettkampftermin verbindlich

fest.

Nachholwettkämpfe sind am nächst freien Wochenende nachzuholen.

Wettkampfbeginn ist um 13:00 Uhr, spätester Abwurf ist um 13:30 Uhr.

Von jeder Spielpaarung ist ein Spielbericht zu erstellen. Der Spielbericht ist bis zum

Mittwoch nach dem Spieltag an den Verantwortlichen, laut Spielbericht der jeweiligen

Spielklasse, zu senden.

Das Ergebnis ist, vom Gastgeber im Internet, unter www.bosselligen.de zu erfassen.

5. Punktspielbetrieb

Allgemein:

Eine Liga soll im Regelfall aus 8 Mannschaften bestehen.

Wenn dies in einer Spielklasse nicht erreicht wird, sollten in dieser Spielklasse

mindestens 6 Mannschaften gemeldet sein.

Die einzelnen Spielklassen sollten möglichst die gleiche Anzahl von Mannschaften

haben und damit die gleiche Anzahl an Spieltagen.

Alles weitere zur Spielklasseneinteilung regelt der Spielausschuss.

Mannschaftsstärke:

- Männer

- Kreisliga: auf 16 Werfer bestimmt, davon 2 Holz- und 2 Gummigruppen. Die

Gruppenstärke beträgt 4 Werfer. Es können 4 Ersatzwerfer eingewechselt

werden.

- 1. Kreisklasse: auf 16 Werfer bestimmt, davon 2 Holz- und 2 Gummigruppen.

Die Gruppenstärke beträgt 4 Werfer. Es können 4 Ersatzwerfer

eingewechselt werden.

- 2. Kreisklasse: auf 16 Werfer bestimmt, davon 2 Holz – und 2 Gummigruppen.

Die Gruppenstärke beträgt 4 Werfer. Es können 4 Ersatzwerfer

eingewechselt werden.

01.09.2016

4

- 3. bis 5. Kreisklasse: auf 8 Werfer bestimmt, davon je 1 Holz- und

Gummigruppe. Es kann mit einer Gruppenstärke von 4 - 5 Werfer geworfen

werden, es muss der Wettkampf mit der begonnenen

Mannschafts-/Gruppenstärke beendet werden. Es können 2 Ersatzwerfer

eingewechselt werden.

- 6. Kreisklasse: auf 4 - 5 Werfer bestimmt, es muss der Wettkampf mit der

begonnenen Mannschafts-/Gruppenstärke beendet werden. Es können 2

Ersatzwerfer eingewechselt werden.

Geworfen wird auf der Hintour mit der Gummikugel und auf der Rücktour mit

der Kunststoffkugel.

- Frauen:

- Kreisliga: auf 8 Werferinnen bestimmt, davon 1 Holz – und 1 Gummigruppe.

Es können 2 Ersatzwerferinnen eingewechselt werden.

- 1. Kreisklasse: auf 8 Werferinnen bestimmt, davon 1 Holz –

und 1 Gummigruppe. Es können 2 Ersatzwerferinnen eingewechselt werden.

- 2. und 4. Kreisklasse: auf 4 - 5 Werferinnen bestimmt, es muss der Wettkampf

mit der begonnenen Mannschafts-/Gruppenstärke beendet werden. Es können

2 Ersatzwerferinnen eingewechselt werden.

Geworfen wird auf der Hintour mit der Gummikugel und auf der Rücktour mit

der Kunststoffkugel.

Hinweis: Ist das Auswechselkontingent erschöpft und weitere Werfer fallen aus

(z.B. wegen Verletzung), muss die betreffende Mannschaft / Gruppe

reduziert (z.B. 3 bzw. 4 Werfer gegen 4 bzw. 5 Werfer) weiter werfen. Ein

verletzter Werfer darf nach einer "Behandlungsphase" wieder eingesetzt

werden.

Die nicht absolvierten Würfe werden der "reduziert" werfenden Gruppe

mit jeweils einem Wurf (gilt als geworfen) belastet.

6. Teilnahme mit mehreren Mannschaften

Werfen mehrere Mannschaften eines Vereins in der gleichen Klasse, gilt die Mannschaft

mit der niedrigeren Bezeichnung als höherklassig.

Sollte ein Verein hiergegen verstoßen und nicht spielberechtigte Werfer einsetzen, so

wird der Wettkampf für die Mannschaft als verloren gewertet. Wertung: 0:2 Punkte und

5 bzw. 10 Minusschoet.

7. Auf- und Abstieg

Aufsteiger:

Männer:

01.09.2016

5

Der Meister der Kreisliga steigt in die Bezirksklasse auf.

Der Meister der 1. Kreisklasse steigt in die Kreisliga auf.

Der Meister der 2. Kreisklasse steigt in die 1. Kreisklasse auf.

Der Meister der 4. Kreisklasse steigt in die 3. Kreisklasse auf.

Der Meister der 5. Kreisklasse steigt in die 4. Kreisklasse auf.

Frauen:

Der Meister der Kreisliga steigt in die Bezirksliga auf.

Der Meister der 1. Kreisklasse steigt in die Kreisliga auf.

Der Meister der 3. Kreisklasse steigt in die 2. Kreisklasse auf.

Absteigen:

Männer:

Der Letztplatzierte der Kreisliga steigt in die 1. Kreisklasse ab.

Der Letztplatzierte der 1. Kreisklasse steigt in die 2. Kreisklasse ab.

Extremfall: Wenn zwei oder mehr Mannschaften aus der Bezirksklasse absteigen, dann

steigen min. zwei Mannschaften aus der Kreisliga und ggfs. 1. Kreisklasse ab.

Der Letztplatzierte der 3. Kreisklasse steigt in die 4. Kreisklasse ab.

Der Letztplatzierte der 4. Kreisklasse steigt in die 5. Kreisklasse ab.

Frauen:

Der Letztplatzierte der Kreisliga steigt in die 1. Kreisklasse ab.

Extremfall: Wenn zwei oder mehr Mannschaften aus der Bezirksliga absteigen, dann

steigen min. zwei Mannschaften aus der Kreisliga ab.

Der Letztplatzierte der 2. Kreisklasse steigt in die 3. Kreisklasse ab.

Alles weitere zum Auf- u. Abstieg regelt der Spielausschuss.

8. Entscheidungswettkämpfe

Sollten Entscheidungswettkämpfe erforderlich werden, sind diese vom Spielausschuss

anzusetzen.

9. Protest

Wird von einem Verein Protest eingelegt, so muss dies auf dem Spielbericht vermerkt

werden. Telefonisch muss der Protest bis spätestens 18.00 Uhr beim Spielleiter

vorgebracht werden. Er ist in schriftlicher Form bis spätestens 3. Werktag (Poststempel)

nach dem Spieltag zu begründen. Die Grundgebühr für die Einleitung eines Verfahrens

beträgt 100,-- Euro und ist vom Antragsteller spätestens eine Woche nach Antragstellung

(Gutschrift auf dem Konto) zur Kreis X-Kasse einzuzahlen. Erfolgt der Zahlungseingang

nicht fristgerecht, wird ein Verfahren nicht eingeleitet bzw. ein Rechtsmittel verworfen.

01.09.2016

6

Das Schiedsgericht wird vom Vorsitzenden oder Vertreter des Spielausschusses

einberufen.

10. Antreten nicht vollzähliger Mannschaften (Nichterscheinen)

Bei Antreten eines Vereins mit unvollständiger Mannschaft oder Nichtantritt erhält der

Gegner in der Punktrunde 2 Pluspunkte sowie in der Altersklasse Männer I 10 Schoet,

in allen anderen Klassen 5 Schoet zuerkannt.

II. Regelungen zu den Wettkampfbestimmungen im Straßenboßeln des

FKV bzw. KLVO

Es wird nach den gültigen Wettkampfbestimmungen im Straßenboßeln des FKV

(Fach 6.a) bzw. KLVO geworfen, bis auf nachfolgend Ausnahme:

11. Doppelstarts

Doppelstarts eines Werfers, an einem Spieltag, sind nicht erlaubt.

Ein Spieltag ist der Kalendertag, an dem er laut Spielplan angesetzt ist. Vorgeholte oder

nachgeholte Wettkämpfe zählen zu dem Spieltag des ursprünglichen Spieltages laut

Spielplan. Ein Jugendwerfer kann außerhalb seiner Mannschaft, auch innerhalb einer

Woche, in einer Erwachsenenmannschaft der Frauen I und Männer I ohne Nachteil

eingesetzt werden.

12. Boßelkugeln

Abweichungen für den Spielbetrieb.

Bei den Frauen: in der 1. – 4. Kreisklasse

und

bei den Männer: in der 2. – 6. Kreisklasse

darf mit der Boßelkugel entsprechend der Altersklasse des Werfers geworfen werden.

III. Kündigung / Inkrafttreten / Geltung

Eine Auflösung des gemeinsamen Spielbetriebes kann nur zum Saisonende einer

Boßelsaison, mit 3-monatiger Kündigungsfrist erfolgen.

Diese Regelungsabrede tritt am 01.09.2016 in Kraft.

Zetel, den 09.08.2016

Helmut Tetz Heiner Janßen Abbo Georgs

1. Vorsitzender 1. Vorsitzender 1. Vorsitzender

Kreis X - FRW Kreis VI - JEV Kreis XII – WHV

01.09.2016

7

FdR: Harald Albers

01.09.2016