Friesischer Klootschießer Verband e.V. Fach 6a
Wettkampfbestimmungen Straßenboßeln Stand 02.03.2018 Seite 1 von 20
Friesischer Klootschießer Verband e.V.
Fach 6a
- Wettkampfbestimmungen im Straßenboßeln -
Klootschießerlandesverband Oldenburg e.V.
Landes - Klootschießer - Verband Ostfriesland e.V.
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Seite 2 von 20Wettkampfbestimmungen im Straßenboßeln
Inhaltsverzeichnis
Es wurde für die folgenden Ausführungen aus Vereinfachungsgründen jeweils die männliche
Form gewählt. Sie gilt für die weibliche Form entsprechend.
Grundsätze
I. Allgemeines zur Wettkampfdurchführung
1. Reihenfolge / Auswechseln von Spielern
2. Wettkampfabbruch
3. Spielgemeinschaften
4. Gemischte Gruppen
5. Doppelstart
6. Wettkampfgerät / Kontrolle
7. Boßelkugeln / Beschaffenheit
8. Sportgeräte / Boßel
9. Anlauf, Abwurf und Wettkampffortführung
10. Gültigkeit der Würfe
11. Unstimmigkeiten / Schiedsgericht
II. Überregionaler Spielbetrieb
12. Überregionaler Spielbetrieb
13. Gruppen- / Mannschaftsstärke beim Straßenboßeln
14. Gruppenführer
15. Allgemeingültiges zu den Wettkampfstrecken
16. Startzeiten / Wettkampfbeginn
17. Absagen eines Wettkampfes
18. Teilnahme mit mehreren Mannschaften
19. Teilnahme von Spielgemeinschaften
20. Antreten nicht vollzähliger Mannschaft im Punkspielbetrieb (Nichterscheinen)
21. Spielbericht
22. Wettkampfwertung
23. Protest / Schiedsgericht bei der Punktrunde
24. Tabellenwertung
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Seite 3 von 20III. FKV - Meisterschaften
25. FKV - Mannschaftsmeisterschaften
26. FKV - Einzelmeisterschaften
27. Ranglistenwerfen
28. Bahnabnahme
29. Antreten nicht vollständiger Mannschaften (Nichterscheinen bei FKVMeisterschaften)
30. Siegerehrung
31. Siegerauszeichnung
IV. FKV - Organisation, Passstelle / Passpflicht
32. Wettkampfjahr
33. Wettkampfart
34. Altersklassen
35. Passstelle
36. Anmeldung
37. Spielerwechsel / Spielberechtigung
V. Inkrafttreten / Geltung
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Seite 4 von 20Grundsätze
Wichtig: Erst kommt der Straßenverkehr, dann der Boßelsport.
Die Verkehrssicherheit hat absoluten Vorrang.
Die Straßengenehmigungen sind zu beachten!
I. Allgemeines zur Wettkampfdurchführung
1. Reihenfolge / Auswechslung von Spielern
Während des gesamten Wettkampfes muss die festgelegte Reihenfolge der eingesetzten
Werfer eingehalten werden. Bei Nichteinhaltung der Reihenfolge wird jeder ausgelassene
Wurf als geworfen gewertet. Der ausgeführte Wurf behält seine Gültigkeit.
Die Mannschaft kann jederzeit Ersatzwerfer einwechseln. Wie die Mannschaft wechselt,
bleibt ihr überlassen - z. B. alle Werfer in eine Gruppe oder 1 Werfer in jeder Gruppe (Anzahl
siehe 2a).
Ein Ersatzwerfer kann nur den Platz eines ausgeschiedenen Werfers einnehmen. Eine
zeitliche Verzögerung darf durch das Auswechseln nicht erfolgen.
Ist das Auswechselkontingent erschöpft und weitere Werfer fallen aus (z.B. wegen Verletzung),
muss die betreffende Mannschaft / Gruppe reduziert (z.B. 3 Werfer gegen 4 Werfer)
weiter werfen. Ein verletzter Werfer darf nach einer "Behandlungsphase" wieder eingesetzt
werden.
Die nicht absolvierten Würfe werden der "reduziert" werfenden Gruppe mit jeweils einem
Wurf (gilt als geworfen) belastet.
Ein ausgewechselter Werfer darf im laufenden Wettkampf nicht wieder eingesetzt werden.
2. Wettkampfabbruch
Wird ein Wettkampf abgebrochen (Witterungsbedingungen, Unfall u.a.), erfolgt eine Neuansetzung
des Wettkampfes. Das Ergebnis des abgebrochenen Wettkampfes zum Zeitpunkt
des Abbruchs wird nicht gewertet, unabhängig davon, wie weit der Wettkampf "fortgeschritten"
ist.
3. Spielgemeinschaften
Spielgemeinschaften (SG) von zwei Vereinen oberhalb der Kreisebene sind zugelassen
in allen männlichen und weiblichen Jugendklassen sowie den Altersklassen Männer IV - V
und Frauen III - IV.
Die SG sind genehmigungspflichtig. Die Genehmigung zur Bildung einer SG wird zeitlich
auf 1 Wettkampfjahr befristet.
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Seite 5 von 204. Gemischte Gruppen
Männliche / weibliche Mischgruppen sind oberhalb der Kreisebene nicht erlaubt, ausgenommen
alle Jugendklassen bei Mannschaftsmeisterschaften.
Eine gemischte Gruppe wird unabhängig von der Verhältniszahl "weiblich" / "männlich"
den männlichen Klassen zugeordnet.
5. Doppelstarts
Doppelstarts oberhalb der Kreisebene sind nicht erlaubt. Ein Einsatz auf Kreisebene ist
bei Doppelstarts nicht zu berücksichtigen.
Ein Spieltag ist der Kalendertag, an dem er laut Spielplan angesetzt ist. Vorgeholte oder
nachgeholte Wettkämpfe zählen zu dem Spieltag des ursprünglichen Spieltages laut
Spielplan. Ein Jugendwerfer kann außerhalb seiner Mannschaft, auch innerhalb einer Woche,
in einer Erwachsenenmannschaft der Frauen I und Männer I ohne Nachteil eingesetzt
werden.
6. Wettkampfgerät / Kontrolle
Alle eingesetzten Wettkampf- / Sportgeräte haben den Richtlinien des FKV zu entsprechen
und sind zu kontrollieren. Die Kontrolle erfolgt nach Maßgabe der Wettkampfleitung.
Eine Maßkontrolle der eingesetzten Kugel steht dem Gegner vor, während und nach dem
Wettkampf zu.
7. Boßelkugeln / Beschaffenheit
a) Das Sportgerät Kunststoffboßel (sogen. Holzkugel) besteht aus Duroplast mit Baumwollgewebeverstärkt
(Hartgewebe). Die Boßel müssen schwarz sein.
b) Das Sportgerät Gummiboßel ist eine aus Kautschukmischung auf Basis Natur – und
Butadienkautschuk mit Füll - und Hilfsmitteln. Die Farbe ist rot (RAL 3018). Die Boßel
müssen mit einem "FKV 4-Punkt - Emblem" versehen sein, für das Markenschutz besteht.
c) Eisenkugeln müssen mit „28“ bzw. 280Z gekennzeichnet sein.Gewicht: 800 g ( +/- 6 g)
Die Embleme müssen gut lesbar sein. Manipulationen an Boßel werden durch das zuständige
Sportgericht geahndet.
8. Sportgeräte / Boßel
Straßenboßeln Durchmesser Durchmesser Durchmesser
Altersgruppe Altersklasse Kunststoffkugeln Gummikugeln Eisenkugeln
weibl. / männl. Jugend F 8,0 cm ***********
************weibl. / männl. Jugend E 9,0 cm ***********
************weibl. / männl. Jugend C / D 10,0 cm 9,5 cm 5,8 cm
weibl. / männl. Jugend A / B 11,0 cm 10,5 cm 5,8 cm
Frauen I - IV 11,0 cm 10,5 cm 5,8 cm
Männer I - III 12,0 cm 10,5 cm 5,8 cm
Männer IV + V 11,0 cm 10,5 cm 5,8 cm
Die Toleranz für Kunststoff - und Gummikugeln beträgt +/- 2 mm.
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Seite 6 von 20Die Messung erfolgt ausschließlich mit vom Friesischen Klootschießer Verband e.V. zur
Verfügung zu stellenden Messlehren.
9. Anlauf, Abwurf und Wettkampffortführung
a. Jede Mannschaft bzw. jeder Teilnehmer ist für die Bereitstellung ihrer / seiner Boßel
und eines Boßelsuchers verantwortlich. Die Boßel sind auf Verlangen dem gegnerischen
Gruppenführer vorzuzeigen. Gleiches gilt für eingewechselte Boßel. Ausgewechselte
Boßel dürfen im gleichen Wettkampf nicht wieder eingesetzt werden.
Bei Mannschaftswerfen ist pro Gruppe eine Ersatzboßel mitzuführen. Jede Gruppe darf
jeweils nur eine Boßel bzw. Ersatzboßel einsetzen. Bei Verlust der Boßel und der Ersatzboßel
ist der Einsatz weiterer Ersatzboßel, auch der bereits ausgewechselten Boßel,
erlaubt. Weitere Ersatzkugeln hat bei Verlust der Gastgeber zu überlassen.
Verlorene Boßelkugeln sind während eines Wettkampfes nach ca. 15 Minuten zu ersetzen.
b. Es gilt der Boßelwurf. Der sog. Flüchterschlag (Ausnahme Eisenkugel) ist nicht
erlaubt.
c. Der gastgebende Verein wirft an.
Nach den Anwürfen beim Start erfolgen die weiteren Abwürfe an den Stellen, wo die Kugeln
die größte Weite erreicht haben, im rechten Winkel zur Wurfstrecke. Der zurückliegende
Werfer wirft zuerst. Wirft der vorne liegende Werfer zuerst, ist dessen Wurf ungültig.
Die Boßel " kommt " zum Abwurfpunkt zurück. Die Werferreihenfolge wird mit dem
nachfolgenden Werfer fortgesetzt.
Anlaufbeginn, Anlauf und Abwurf müssen auf der sichtbaren Fahrbahn erfolgen, die der
Wurfstrecke entspricht. Die Boßel muss in Wurfrichtung (Straßenführung) geworfen werden.
Die Boßel wird rechtwinklig zur Straßenführung aufgenommen (Ausnahme
Peilpunktkurven).
In einer Kurve mit Gabelung (abzweigenden Straßen, Wegen, Plätzen und Einfahrten
sowie parallel daneben verlaufenden Straßen) muss und in einer engen Kurve sollte
innen ein Peilpunkt angebracht werden, der als Ausgangspunkt einer Peilung zur Boßel
dient. Es wird in beide Wurfrichtungen gepeilt (Hin-und Rücktour). Außerdem ist ein
Mess-, bzw. Peilbereich (Beginn und Ende) zu markieren. Kleine Punkte/Striche außen
zeigen den eigentlichen Straßenverlauf an. Der nächste Abwurf erfolgt rechtwinklig zur
Wurfbahn vom Schnittpunkt Peillinie Außenkurve. Liegt der Abwurfpunkt (auch wenn die
Boßelkugel unten liegen geblieben ist und nicht gepeilt werden muss) innerhalb dieses
Bereiches, (schraffierte Fläche) muss die Boßel auf der sichtbaren Fahrbahn aufgesetzt
werden.
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Seite 7 von 20Ein Zurücklegen des Abwurfpunktes, um diese Regelung zu umgehen, ist unzulässig.
Ein Vorlegen der Kugel durch Peilung ist nicht erlaubt. Wo so etwas auftreten sollte, ist
rechtwinklig zur Straße zu messen (Skizze).
Die Abwurfstelle ist vom Werfer für den Gegner deutlich sichtbar zu machen.
Übertreten ist nicht erlaubt. Ein Verstoß wird als ungültiger Wurf gewertet.
d. Bei Boßelaufnahmen (Änderung oder Unterbrechung der Boßel - Streckenführung,
Kurven) wird die Differenz zwischen den erreichten Weiten der beiden Gruppen gemessen.
Die zurück liegende Gruppe beginnt auf der weiterführenden Strecke am Wiederanwurfpunkt,
die führende Gruppe entsprechend den gemessenen Metern (Vorsprung)
weiter vorn. Sobald die Boßel der führenden Gruppe den Boßel-Aufnahmepunkt überschritten
hat, darf die zurückliegende Gruppe nicht mehr werfen.
Die Boßelaufnahme- und Wiederanwurfpunkte müssen in ausreichender Länge
(Wurfmöglichkeit beachten) ausgezeichnet werden.
e. Bei der Wendemarkierung (deutlich markiert) wird umgeholt; die Gruppen tauschen
dann die Abwurfstellen und evtl., bei Mannschaften mit nur einer Gruppe, das Wurfgerät
(Gummi auf Holz), sobald die Boßel der führenden Gruppe / Mannschaft vollständig die
Wendemarkierung überschritten hat. Sobald die Boßel der führenden Gruppe die Wendemarkierung
überschritten hat, darf die zurückliegende Gruppe nicht mehr werfen.
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Seite 8 von 20Bei Wurfstrecken ohne (Rundkurs) oder mit mehr als einer Wende muss ein Streckenmittelpunkt
(Wurfgerätewechsel) festgelegt werden
. Beidseitiger Kugelwechsel erfolgt,wenn die führende Gruppe diesen Punkt überworfen hat.
f. Sobald die Boßel der führenden Gruppe die Ziellinie überschritten hat, darf die zurückliegende
Gruppe nicht mehr werfen.
Die führende Gruppe hat die Wende - und Ziellinie zu überwerfen, auch wenn die zurück
liegende Gruppe diese bereits überworfen haben sollte.
Es ist danach möglich, dass beide Kugeln über die Wende - bzw. Ziellinie kommen.
Kommt die führende Gruppe als erste über die Ziellinie, ist der Wettkampf beendet. Die
zurück liegende Gruppe darf nicht mehr werfen.
Damit keine Fehler beim Aufmaß der Meterdifferenz entstehen, sollte die Wurfbahn am
Ziel in ausreichender Länge (Wurfmöglichkeit) ausgezeichnet sein: In ausreichender
Länge (je nach Wurfmöglichkeit) vor dem Ziel mit der Auszeichnung Meter für Meter beginnen.
Jeder Meter ein kleiner Punkt, alle 5 Meter ein kurzer Strich und alle 10 Meter
jeweils ein Strich und eine Zahl.
Das Ziel muss deutlich markiert sein.
Nach dem Ziel fortlaufend (noch ein Wurf) wie vor weitermarkieren. Nicht am Ziel wieder
mit Null beginnen, sondern die Meterzahl fortlaufend weiter auszeichnen. Wenn keine
Markierung vorhanden ist, ist ein Messrad vom Gastgeber bereitzuhalten. Die Messung
erfolgt in Wurfrichtung auf der rechten Straßenseite.
Die Start -, Wende - und Zielmarkierungen sollen nicht im Kurvenbereich und dürfen
nicht in gleicher Höhe mit markanten örtlichen Gegebenheiten wie Straßenbäume, Leitpfähle
u. ä. liegen.
10. Gültigkeit der Würfe
Ein Wurf ist gültig, wenn das Wurfgerät aus dem Anlauf heraus in Wurfrichtung die Hand
des Werfers verlassen und die Abwurfmarkierung überschritten hat. Ungültig ist ein Wurf,
wenn zum Zeitpunkt des Abwurfs die Abwurfmarkierung von dem Werfer mit einem Fuß
überschritten war.
Ungültige Würfe dürfen vom gleichen Werfer nicht wiederholt werden. Der Wettkampf wird
vom nächstfolgenden Werfer an gleicher Position fortgesetzt.
Wurfgeräte, die in Wurfrichtung von Mitgliedern der eigenen Mannschaft bzw. von Angehörigen
des eigenen Vereins angehalten oder abgeleitet werden, (auch Kleidungsstücke,
Wettkampfgeräte etc.) gelten als geworfen, und zwar bis zum Punkt der Beeinflussung.
Werden in Wurfrichtung sich fortbewegende Wurfgeräte durch Mitglieder der gegnerischen
Mannschaft, durch sonstige Vereinsangehörige des Gegners, durch Dritte oder durch Tiere
angehalten oder beeinflusst, kann der Wurf wiederholt werden. Treffen Wurfgeräte auf
ruhende Gegenstände, gilt der Wurf als geworfen.
Es zählt die erreichte Weite bis zum Anprallpunkt bzw. die nach dem Ableiten erreichte
Weite. Werden Wurfgeräte durch parkende Fahrzeuge angehalten oder abgeleitet, gilt der
Wurf als ausgeführt, erfolgt dieses bei in der Bewegung befindlichen oder zum Stand gebrachten
Fahrzeugen, kann der Wurf wiederholt werden.
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Seite 9 von 20Berührt eine Kugel die vom Gegner vorher geworfene Kugel (Klicks) und rollt zurück, so
hat die zuletzt geworfene Kugel die Führung. Beide Mannschaften werfen vom gleichen
Abwurfpunkt (Berührungspunkt) aus ab.
11. Unstimmigkeiten / Schiedsgericht
Bei Unstimmigkeiten soll versucht werden, zwischen den Mannschaftsführern eine gütliche
Einigung an Ort und Stelle zu erreichen. Ist dieses nicht möglich, ist der Wettkampf nach
Protesteinlegung auf jeden Fall weiterzuführen.
II. Überregionaler Spielbetrieb
12. Überregionaler Spielbetrieb
Der überregionale Spielbetrieb der Landesverbände umfasst die jeweiligen Landes-, Verbands-,
Bezirksligen, Bezirksklassen sowie die Regionalligen und Ostfrieslandligen.
Nicht zum überregionalen Spielbetrieb gehört der regionale Kreisspielbetrieb zweier oder
mehrerer Kreise.
13. Gruppen - / Mannschaftsstärke beim Straßenboßeln
Die Gruppenstärke ist in allen Männer -, Frauen - und Jugendklassen auf 4 Werfer festgelegt.
Für Männer I – Klassen in den Landes-, Verbands-, Bezirksligen, Bezirksklassen und Regionalligen
ist die Mannschaftsstärke auf 16 Werfer bestimmt, davon 2 Holz - und 2 Gummigruppen.
Es können 4 Ersatzwerfer eingewechselt werden.
Für Männer I Ostfrieslandliga, Frauen I, Männer II und Männer III - Klassen ist die Mannschaftsstärke
auf 8 Werfer festgesetzt, davon je eine Holz - und eine Gummigruppe. Es
können 2 Ersatzwerfer eingewechselt werden.
Bei Mannschaften mit nur einer Gruppe dürfen 2 Ersatzwerfer eingewechselt werden, wobei
auf der Hintour mit Gummi und auf der Rücktour mit Holz geworfen werden muss.
14. Gruppenführer
Gruppenführer ist, falls kein anderer Werfer beim Start benannt wurde, der Anwerfer der
jeweiligen Gruppe.
Eine Ausführung dieser Wettkampfbestimmungen sollte bei den Wettkämpfen verfügbar
sein, um einen eventuellen Protest vermeiden zu können
15. Allgemeingültiges zu den Wettkampfstrecken
Die angegebenen Heimstrecken sind für die Saison verbindlich.
Es muss die zu Saisonbeginn angegebene Boßelstrecke auch bei Protest des Gegners
abgeworfen werden. Sie kann nur bei Sperrungen, Reparaturen etc. mit Einverständnis
des Spielleiters geändert werden.
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Wettkampfbestimmungen Straßenboßeln Stand 02.03.2018
Seite 10 von 20Die gesamte Wurfstrecke zwischen Startlinie, Wendemarkierung und Ziel soll mit etwa 10
– 12 Gruppen-/ Mannschaftsdurchgängen durchworfen werden (ohne das sog. Ausfallen).
Daher erfolgt die Festlegung der Wendemarkierung für Männer-, Frauen- und Jugendklassen
sowie nach Altersklassen unterschiedlich weit von der Startlinie entfernt.
Vor dem Wettkampf sind dem Gegner evtl. Kugelaufnahmen, Kreuzungen, Brücken oder
Kurven bzw. die Wenden bekannt zu machen.
Es ist in jeder Gruppe eine rote Fahne mitzuführen.
16. Startzeiten/ Wettkampfbeginn
Startzeiten, die ohne triftigen Grund überschritten werden, führen zur Disqualifikation. Als
triftiger Grund gilt u.a. wenn bei der Anfahrt zu einem Wettkampf die Mannschaft oder ein
Mitglied der Mannschaft als Unfallbeteiligte / er aufgehalten wird.
Der Wettkampfbeginn hat lt. Spielplan zu erfolgen.
Die Anfahrt ist so zu planen und durchzuführen, dass das Erreichen des Abwurfortes bis
zur festgesetzten Startzeit möglich ist. Unpünktlichkeit auf Grund von Ortsunkenntnis ist
kein triftiger Entschuldigungsgrund.
Die Mannschaften müssen zur Startzeit (lt. Spielplan) in der für die jeweilige Mannschaft
erforderlichen Personenzahl anwesend sein, eventuelle Ersatzwerfer müssen zu diesem
Zeitpunkt jedoch nicht an der Abwurfmarke anwesend sein. Sie müssen jedoch zum Zeitpunkt
der erforderlichen Einwechselung sofort einsetzbar sein.
Das Fehlen auch nur eines Werfers ist gleichbedeutend mit einem Nichtantritt.
Müssen mehrere Mannschaften vom gleichen Abwurfpunkt starten, so ist eine zeitliche
Verschiebung des Abwurfes für die nachstartenden Mannschaften zulässig. Die Mannschaften
müssen in diesem Fall unmittelbar nacheinander starten; sie müssen aber in jedem
Fall alle zur festgesetzten Abwurfzeit vollzählig anwesend sein.
17. Absagen eines Wettkampfes
Bei Schnee, Glätte oder Nebel hat der Gastgeber durch die lt. Anschriftenliste verantwortliche
Person (1. Vorsitzender, Mannschaftsführer oder Sportwart) bis spätestens 1 Stunde
vor Startbeginn dem Gast über dessen laut Anschriftenliste (wie vor) verantwortliche Person
den Wettkampf abzusagen
, der Spielleiter ist unverzüglich in Kenntnis zu setzen. DerGast hat bis Startbeginn eine Einspruchsmöglichkeit beim Spielleiter. Dieser oder ein Vertreter
setzt den Wettkampf noch für später an, setzt die Begegnung ab oder setzt in der
Hinrunde die Strecke des Gegners als Wettkampfort fest.
Die Boßelstrecke muss frei von Schnee und Eis sein. Regen und Wind sind keine Absagegründe.
Die ausgefallenen Wettkämpfe sind grundsätzlich am nächsten freien Spieltag nachzuholen.
Beim Nachholen von ausgefallenen Punktwettkämpfen haben die vom Spielleiter angesetzten
Blocknachholungen Vorrang vor Einzelnachholungen.
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Wettkampfbestimmungen Straßenboßeln Stand 02.03.2018
Seite 11 von 20Dem Spielleiter ist die Möglichkeit gegeben, im Rahmen der Nachholung von Wettkämpfen
zwei Punktwettkämpfe an einem Wochenende anzusetzen, wenn der Spielplan dies
erfordert und es keine andere zeitliche Nachholmöglichkeit gibt.
Ausnahme: Bei extremen Witterungsverhältnissen kann nur über den Spielleiter der Wettkampf
abgesagt werden.
18. Teilnahme mit mehreren Mannschaften
Nehmen mehrere Mannschaften einer Altersklasse eines Vereins am Punktspielbetrieb
teil, sind Mannschaften aus unteren Klassen nur startberechtigt, wenn die Mannschaft-/en
in den höheren Klassen vollzählig angetreten ist / sind.
Werfer einer klassenhöheren Mannschaft müssen an mindestens zwei Pflichtwettkämpfen
aussetzen, um für eine klassenniedrigere Mannschaft spielberechtigt zu sein.
Werfer einer klassenhöheren Mannschaft ist, wer mindestens drei Wettkämpfe in Folge
oder fünf Wettkämpfe insgesamt in der laufenden Saison in der höheren Klasse geworfen
hat (sog. Festwerfen).
Als Werfer einer klassenhöheren Mannschaft gilt auch, wer als Werfer der Altersklasse II
in der Altersklasse I wirft. Innerhalb der Altersklassen III und IV gibt es „kein“ Festwerfen.
Hat ein Verein in den Altersklassen II, III oder IV in einer Staffel mehrere Mannschaften,
dann gilt die Regelung wie in den Altersklassen I.
Die Klassenhöhe wird wie folgt festgelegt (von höchster Spielklasse abwärts):
z. B.: Landesliga Alterskl. I > Bezirksliga Alterskl. I > Bezirksklasse Alterskl. I.
Sollte ein Verein hiergegen verstoßen und nicht spielberechtigte Werfer einsetzen, so wird
der Wettkampf für die Mannschaft als verloren, wie bei Nichtantritt, gewertet.
19. Teilnahme mit Spielgemeinschaften
Die Spielgemeinschaften (SG) sind genehmigungspflichtig.
Die Teilnehmer einer SG behalten ihre volle Vereinszugehörigkeit, Voraussetzung für die
Bildung einer Spielgemeinschaft ist, dass Vereine in der Klasse, in der die SG gebildet
werden soll, nur über jeweils maximal 4 Werfer verfügen.
Der Antrag auf Zulassung einer SG ist zusammen mit einer Meldeliste, aus der sich zweifelsfrei
die jeweilige Vereinszugehörigkeit erkennen läßt, beim zuständigen Kreisverband
einzureichen. Gleichzeitig ist der für die SG zuständige Verein (sogenannter "federführende
Verein") mitzuteilen. Über die Zulassung der SG entscheidet der Kreisvorstand.
20. Antreten nicht vollzähliger Mannschaften im Punktspielbetrieb
(Nichterscheinen)
Bei Antreten eines Vereins mit unvollständiger Mannschaft oder Nichtantritt erhält der
Gegner in der Punktrunde 2 Pluspunkte sowie in der Altersklasse Männer I 10 Schoet, in
allen anderen Klassen 5 Schoet zuerkannt. Zusätzlich kann der Verein mit einer Geldstrafe
belegt werden. Der Betrag ist an den jeweiligen Landesverband zu überweisen. Sollten
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Seite 12 von 20durch einen triftigen Grund unmittelbar auf dem Wege zum Wettkampf Werfer ausfallen,
kann der Wettkampf durch den Spielleiter neu angesetzt werden.
Tritt eine Mannschaft dreimal in der laufenden Saison nicht an, so wird sie aus der Wertung
genommen und ist 1. Absteiger.
21. Spielbericht
Die Namen der eingesetzten Werfer und das Ergebnis sind im Spielbericht einzutragen.
Der Spielbericht muss in jedem Fall, auch bei einem Protest, von den beiden Mannschaftsführern
unterschrieben werden. Der Spielbericht ist umgehend, spätestens am 1.
Werktag nach dem Spieltag (Poststempel) vom gastgebenden Verein an den zuständigen
Spielleiter zu senden. Nur dieser Spielbericht ist verbindlich für die Wertung.
Sollten vom Spielleiter nach dem Wettkampf Unstimmigkeiten im Spielbericht festgestellt
werden, hat er das Recht, die Wertung abzuändern.
Gegen die Entscheidung des Spielleiters kann nach Bekanntgabe innerhalb von 3 Werktagen
Protest (s. Punkt 15) eingelegt werden.
22. Wettkampfwertung
Ein Wettkampf gilt als gewonnen, wenn das Ergebnis aller Gruppen einer Mannschaft einen
Vorsprung von 1 Schoet und mehr ergibt. Ein Sieg wird mit 2 Pluspunkten, eine Niederlage
mit 2 Minuspunkten und ein Unentschieden mit jeweils 1 Punkt bewertet. Das
Schoetverhältnis wird ermittelt, indem die von beiden Mannschaften erzielten Schoet und
Meter addiert werden.
Ein Schoet entspricht: - alle Männerklassen, männl. Jugend A 150 m
- alle Frauenklassen, weibl. Jugend A 100 m
- Jugend B - D 100 m
- Jugend E 75 m
- Jugend F 50 m.
Die Messungen erfolgen mit einem Messrad oder aufgrund von Straßenmarkierungen.
Die Festlegung der Meter hat durch die Gruppenführer der jeweiligen Gruppen zu erfolgen,
sobald die Siegerkugel das Ziel erreicht hat.
23. Protest / Schiedsgericht bei der Punktrunde
Wird von einem Verein Protest eingelegt, so muss dies auf dem Spielbericht vermerkt
werden.
Telefonisch, oder per Fax
, muss der Protest mit der Ergebnismeldung beim Spielleitervorgebracht werden. Alles Weitere regelt die jeweilige Schiedsgerichtsordnung.
24. Tabellenwertung
Die Wertung in der Tabelle wird folgendermaßen festgelegt:
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Seite 13 von 20Maßgebend sind grundsätzlich die Punkte. Bei Punktgleichheit zählt die Schoetdifferenz,
danach die Meterdifferenz. Bei Punkt-, Schoet- und Metergleichheit ist z. B. 90:60 besser
als 70:40. Darüber hinaus zählt der direkte Vergleich.
III. FKV - Meisterschaften
25. FKV - Mannschaftsmeisterschaften
Zu den Meisterschaften werden die Landesmeister aus den Landesverbänden Oldenburg
und Ostfriesland nominiert. Die Wettkämpfe werden als Streckenwerfen in folgenden Klassen
durchgeführt:
a) Männer I
Vier Gruppen von je 4 Werfern ( 2 Holz - und 2 Gummigruppen ). Es können 4 Ersatzwerfer
eingewechselt werden. Der Meister wird durch Streckenwerfen ermittelt. Es werden
die drei erstplazierten Vereine der Landesligen jeweils nominiert. Der Durchführungsmodus
wird vorher festgelegt.
Entsprechend den weiteren Platzierungen wird bei Verhinderung nachgerückt.
b) Männer II, III, Frauen I
Zwei Gruppen von je 4 Werfern ( 1 Holz - und 1 Gummigruppe). Der Meister Frauen I
wird durch Streckenwerfen ermittelt. Es werden die drei erstplazierten Vereine der Landesligen
jeweils nominiert. Der Durchführungsmodus wird vorher festgelegt.
Entsprechend den weiteren Platzierungen wird bei Verhinderung nachgerückt. Die Ermittlung
des Meisters Männer II und Männer III erfolgt durch Streckenwerfen. Es können
2 Ersatzwerfer eingewechselt werden.
c) Männer IV, Männer V, Frauen II, Frauen III, Frauen IV, weibl. und männl. Jugend F - A
Eine Gruppe von 4 Werfern, wobei 2 Ersatzwerfer eingewechselt werden können.
Geworfen wird auf der Hintour mit der Gummiboßel und auf der Rücktour mit der Kunststoffboßel.
In der Jugend E und Jugend F wird ausschließlich mit der Kunststoffboßel geworfen.
Diese Meister werden durch Streckenwerfen ermittelt. Der Durchführungsmodus wird
vorher festgelegt.
Entsprechend der weiteren Platzierung wird bei Verhinderung nachgerückt. Männliche /
weibliche Mischgruppen sind für Mannschaftsmeisterschaften in allen Jugendklassen
zugelassen.
Anders als im Punktspielbetrieb ist von beiden Mannschaften / Gruppen die Wende - und
Zielmarke zu überwerfen. Die überworfenen Meter an der Zielmarke werden nicht in
Schoet / Wurf umgerechnet.
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Seite 14 von 2026. FKV – Einzelmeisterschaften
Teilnehmer dieser als Streckenwerfen durchgeführten Meisterschaften sind die drei Erstplatzierten
(bei Jugend E und Jugend F die sechs Erstplatzierten) aus den Landesverbänden
Oldenburg und Ostfriesland. Entsprechend den weiteren Platzierungen wird bei Verhinderung
nachgerückt.
Jeder Werfer hat 10 Würfe in eine Richtung auf einer vorgegebenen Strecke zu absolvieren.
Es werden die drei Besten ermittelt und ausgezeichnet. Die Meisterschaften finden in
allen vom FKV zugelassenen Altersklassen statt; in den Klassen Männer I, Frauen I und
männliche / weibliche Jugend A und B zusätzlich Wettbewerbe mit der Eisenkugel.
Für die Eisenkugel - Wettbewerbe ist neben dem Boßelwurf auch der Flüchterschlag
zugelassen.
27. Ranglistenwerfen
1.) Die Ranglistenwerfen werden vom FKV an die Kreisverbände / Vereine zur Austragung
übergeben. Termine, Wettkampfstrecken und Disziplinen (Holz/Gummi/Eisen) legt der
FKV – Vorstand (Fachwarte) gemeinsam mit dem Arbeitsausschuss „Boßeln“ in einem
Jahresplan fest.
2.) Der durchführende Kreis / Verein übernimmt die Markierung der Wurfstrecke, regelt die
Straßenfreigabe, Parkgelände und die Räumlichkeiten /Lokalität usw.
3.) Die Leitung der Veranstaltung ist dem Fachwart Boßeln und der Fachwartin Boßeln
übertragen.
4.) Den Anweisungen der Wettkampfleitung ist Folge zu leisten.
5.) Vorgesehen sind 6-10 Termine in einer Saison (Juli bis Juni), möglichst außerhalb der
Sommerferien ggf. in der Sommerzeit auch am Freitagabend. Die Planung wird weitgehend
nach der aktuell erforderlichen Notwendigkeit ausgerichtet, d.h. alle Kreise / Vereine
können sich bewerben.
6.) Zugelassen für die Rangliste sind jeweils 30 Werfer in der Frauen- und in der Männerklasse.
Startberechtigt sind die Plätze 1 – 9, die sich jeweils von der letzten Rangliste automatisch
für die neue Saison qualifizieren. Bei Verzicht wird der jeweils nächstplatzierte
Werfer der letzten Rangliste nominiert.
7.) Die Plätze 10 – 30 werden durch die Goldmedaillen – Gewinner der weiblichen und
Männlichen Jugend A der Disziplinen Holz-, Gummi- und Eisenkugel der FKV – Einzelmeisterschaften,
sowie der Gold-, Silber- und Bronzemedaillengewinner der Klassen
Frauen I und Männer I von den Einzelmeisterschaften der Landesverbände Oldenburg
und Ostfriesland besetzt. Für Europameisterschaften werden weitere Startplätze durch
gesonderte Qualifikationen mit der Eisenkugel vergeben.
8.) Verzichtet einer der Medaillengewinner auf einen Start oder ist bereits in der Rangliste
vertreten, meldet der entsprechende Landesboßelobmann für die betreffende Disziplin
den jeweils nächstplatzierten Werfer an die FKV – Fachwarte.
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Seite 15 von 20Ein Nachrücken erfolgt allerdings nur bis maximal 2 Plätze nach dem eigentlich qualifizierten
Werfer. Die weitere Auffüllung der Startplätze erfolgt durch Platzierte des jeweiligen
Landesverbandes bei der FKV Einzelmeisterschaft in den Klassen der weiblichen und
männlichen Jugend in der jeweiligen Disziplin. Mit Beginn der ersten Runde sind keine
Änderungen mehr möglich.
9.) Pro Start sind 10 Wurf auf Strecke gemäß den Wettkampfbestimmungen und der FKV
Einzelmeisterschaft zu absolvieren. Beim Eisenkugelwerfen ist zusätzlich der Flüchterschlag
erlaubt, ansonsten zählt nur die Boßelausführung.
10.) Der Start erfolgt möglichst in Dreiergruppen. Die Startreihenfolge ergibt sich aus den
jeweils erzielten Ergebnissen des vorherigen Werfens. Die erste Runde wird gelost. Die
folgenden Runden werden in umgekehrter Reihenfolge (z.B. 30-20-10, 29-19-9 oder 30-
29-28, 27-26-25 usw.) geworfen. Fallen Teilnehmer aufgrund von Verletzungen, Krankheit,
arbeitsbedingter Abwesenheit oder Urlaub aus, entscheidet die Wettkampfleitung über die
Reihenfolge vor Ort.
11.) Der Boßelobmann/die Frauenwartin sind über Rücktritt / Nichtantritt unverzüglich zu
informieren. Sollte ein Werfer zwei Mal unentschuldigt beim Ranglistenwerfen fehlen, wird
er für die laufende Ranglistensaison disqualifiziert!
12.) Jeder Teilnehmer hat sich am Start zu seiner Meldezeit anzumelden und einen sachkundigen
Schiedsrichter (nicht unter 16 Jahren) und einen Betreuer zu benennen. Ohne
einen Schiedsrichter und einen Betreuer erfolgt keine Starterlaubnis! Der Schiedsrichter
überwacht den Abwurf und trägt die geworfenen Meterzahlen in die Werferkarte ein. Nach
Beendigung des Wettkampfes haben die Schiedsrichter und die Werfer das Endresultat
per Unterschrift zu bestätigen.
13.) Überschreitet ein Teilnehmer seine Abwurfmarkierung, ist dieser Wurf ungültig!
14.) Als Wurfgeräte sind die Kunststoffkugel (12,0 cm für Männer, 11,0 cm für Frauen und
Jugendliche), die Vierpunkt – Gummikugel (10,5 cm) und die original irische Eisenkugel
(„28“) zugelassen. Die Wurfgeräte einschließlich der Ersatzkugeln werden vor dem Start
kontrolliert. Die Initialen (FKV 1, 2 oder 3) der Gummikugel müssen gut lesbar sein. Während
des Wettkampfes ausgewechselte Wurfgeräte sind dem gegnerischen Schiedsrichter
oder der Wettkampfleitung zu übergeben und dürfen nicht wieder eingesetzt werden. Für
die Bereitstellung der Wurfgeräte, Boßelsucher und roten Fahnen ist jeder Teilnehmer
selbst verantwortlich.
15.) Wertung:
1.) Die Wertung erfolgt nach Punktzahlen.
2.) Die Punktverteilung erfolgt nach den erzielten Tagesergebnissen:
1. Platz / 15 Punkte
2. Platz / 12 Punkte
3. Platz / 10 Punkte
4. Platz / 9 Punkte
5. Platz / 8 Punkte
6. Platz / 7 Punkte
7. Platz / 6 Punkte
8. Platz / 5 Punkte
Friesischer Klootschießer Verband e.V. Fach 6a
Wettkampfbestimmungen Straßenboßeln Stand 02.03.2018
Seite 16 von 209. Platz / 4 Punkte
10. Platz / 3 Punkte
11. Platz / 2 Punkte
12. Platz / 1 Punkt
13. bis 39. Platz – 0 Punkte
16.) Die Meterzahlen werden für die Punktverteilung benötigt und für statistische Zwecke
verwendet.
17.) Als „Boßeler des Jahres“ wird am Ende einer Saison in den Klassen Frauen und
Männer der Werfer mit der höchsten Punktzahl geehrt. Bei Gleichstand entscheidet die
höhere Gesamtmeterzahl. Bei dortigem Gleichstand werden die Platzierungen herangezogen.
18.) Der Boßelobmann führt parallel drei separate Wertungslisten für die Holz-, Gummiund
Eisenkugel, woraus die Werfer für die jeweils anstehenden Wettbewerbe nominiert
werden.
19.) Für Europameisterschaften und andere nationale Treffen mit der Eisenkugel (Ausnahme:
persönliche Einladungen) sind die Platzierungen der Eisenkugelwertung maßgebend.
Für Deutsche Meisterschaften und sonstige nationale Veranstaltungen sind die
Holz- und Gummiwertungen ausschlaggebend.
28. Bahnabnahme
Die Festlegung der Wettkampfstätten erfolgt durch den FKV in Abstimmung mit dem
durchführenden Kreisverband und dem jeweiligen Landesverband. Die Abnahme von
Wettkampfstätten erfolgt durch Beauftragte des FKV, alsbald nachdem diese von dem
durchführenden Kreisverband vorgeschlagen wurden. Eine letzte Abnahme findet nach
dem Aufbau der Wettkampfstätten statt. Die Abnahmen sind schriftlich zu bestätigen.
29. Antreten nicht vollzähliger Mannschafte (Nichterscheinen bei FKV-Veranstaltungen)
Tritt eine für einen offiziell angesetzten Wettkampf, einer Meisterschaft oder einer sonstigen
Veranstaltung zur Teilnahme gemeldete Mannschaft nicht oder nicht vollständig an,
wird dem anmeldenden Verein, Kreisverband bzw. Landesverband eine Geldstrafe je Erwachsenen
– Mannschaft in Höhe von 100,00 Euro und je Jugendmannschaft in Höhe von
50,00 Euro auferlegt.
Ist der Nichtantritt der Mannschaft auf nicht von dem anmeldenden Verein, Kreisverband
bzw. Landesverband oder von dem gemeldeten Werfer zu vertretende Gründe zurückzuführen,
kann auf schriftlich zu begründenden Antrag an den FKV - Vorstand dieser über
eine Aufhebung oder Herabsetzung der Geldstrafe entscheiden.
Der Antrag ist binnen 2 Wochen nach Wettkampfende zu stellen.
Der FKV sollte die Entscheidung binnen 6 Wochen nach Antragseingang treffen.
30. Siegerehrung
Die Siegerehrung ist Bestandteil des Wettkampfes.
Friesischer Klootschießer Verband e.V. Fach 6a
Wettkampfbestimmungen Straßenboßeln Stand 02.03.2018
Seite 17 von 20Für die Durchführung ist der FKV verantwortlich. Ort und Ablauf werden zusammen mit
dem durchführenden Kreisverband festgelegt. Jede Siegerehrung soll einen dem Charakter
der jeweiligen Veranstaltung angepassten Rahmen erfahren.
Dazu zählen die technische und örtliche Ausstattung (Beschallungsanlage, Siegerpodest
etc.). Die Siegerehrung soll möglichst zeitnah nach Abschluss eines Wettkampfabschnittes
stattfinden.
Wanderpreise bleiben Eigentum des FKV und sind spätestens 4 Wochen vor Beginn der
Folgeveranstaltung beim FKV abzugeben.
31. Siegerauszeichnung
Plaketten, Medaillen, Urkunden, Pokale usw. stellt der FKV zur Verfügung.
Die durchführenden Kreisverbände oder sonstige Dritte können weitere Siegerauszeichnungen
/ Preise in Abstimmung mit dem FKV ausloben / ausgeben.
IV. FKV - Organisation, Passstelle
32. Wettkampfjahr
Wettkampfjahr: Das Wettkampfjahr beginnt mit dem 01.07. eines jeden Jahres und endet
mit dem 30.06. des darauf folgenden Jahres. In diesem Zeitraum sind die jährlichen
Meisterschaften abzuwickeln
33. Wettkampfarten
Straßenboßeln wird als Streckenwerfen für Mannschaften und Einzelteilnehmer veranstaltet.
Standwerfen findet vor allem bei Mehrkampfmeisterschaften oder Vereinsfesten Anwendung
und kann sowohl auf Straßen als auch auf Wiesen (Sportplätzen) durchgeführt werden.
Das Streckenwerfen gilt für den gesamten Punktspielbetrieb und alle Meisterschaften
(Ligen, Kreise).
Es werden folgende Disziplinen unterschieden:
a)
Straßenboßeln mit Kunststoff- (sogen. Holzkugel) und Gummikugel(1). Mannschaftswettbewerb
- als Streckenwerfen
- als Standwerfen
(2). Einzelwettbewerb
- als Streckenwerfen
- als Standwerfen
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Wettkampfbestimmungen Straßenboßeln Stand 02.03.2018
Seite 18 von 20b)
Straßenboßeln mit EisenkugelnEinzelwettkampf
- als Streckenwerfen
- als Standwerfen
c)
Weideboßeln mit Holzkugel(1). Mannschaftswettkampf
- als Standwerfen
(2). Einzelwettkampf
- als Standwerfen
34. Altersklassen
Die Einteilung der Altersklassen erfolgt nach der Jahrgangstabelle ( siehe Anlage ). Die Altersklassen
teilen sich auf in:
a) Männer I bis Männer V männliche Jugend F bis A und
b) Frauen I bis Frauen IV weibliche Jugend F bis A
Werfer dürfen in einer höheren ( leistungsstärkeren ) Altersklasse starten, wobei Überregional
die Wurfgeräte dieser Klasse benutzt werden müssen und eine Wertung auch nur in
dieser Altersklasse erfolgt ( z.B. ist der Einsatz Jugend F in Jugend E bis Frauen / Männer
I oder Jugend C in Jugend B bis Frauen / Männer I ebenso erlaubt wie von älteren Werfern
in jahrgangsjüngeren Klassen wie z.B.: Frauen IV / Männer V in Frauen III / Männer IV
bis Frauen / Männer I und Frauen / Männer III in Frauen / Männer II und Frauen / Männer I
usw.).
Auf Kreisebene ist die Einrichtung weiterer Altersklassen zulässig.
35. Passstelle
Der Friesische Klootschießer-Verband e.V. führt eine zentrale Passstelle. In der zentralen
Passstelle werden sämtliche Spielerpässe registriert
Die Vereine haben die Spielerpässe und Spielberechtigungen bei den Kreispassstellen zu
beantragen.
Die Beantragung erfolgt mit dem An- und Abmeldeformular des FKV (siehe Anhang). Dem
Antrag ist ein aktuelles Passbild des Werfers beizufügen, sofern es sich um eine Erst- oder
Neuausstellung handelt.
Der beantragende Verein und der Werfer stehen für die Richtigkeit der angegebenen Daten.
Die Kreispassstellen erstellen die Spielerausweise und erteilen somit die Spielberechtigung.
Die Spielerpässe werden den Vereinen zum Verbleib zugeleitet und stehen im Eigentum
des FKV.
Die Pässe der Jugendwerfer sind aus rotem Karton, die Spielerpässe der Erwachsenen-
Werfer aus gelbem Karton. Blankoausweise erhalten die Kreispassstellen über die FKV -
Geschäftsstelle.
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Wettkampfbestimmungen Straßenboßeln Stand 02.03.2018
Seite 19 von 20Die Eintragungen sind deutlich im Spielerausweis vorzunehmen. Die Angaben werden
durch Siegel und Unterschrift an den gekennzeichneten Stellen bestätigt. Die Angaben zur
Spielberechtigung auf der Rückseite des Ausweises sind ebenfalls durch Stempel der
Passstelle zu bestätigen.
Das Passbild ist mit Nieten im Ausweis zu befestigen.
Änderungen in einem Spielerausweis, z.B. Namensänderungen, sind deutlich im Ausweis
vorzunehmen und durch Stempel der Kreispassstelle zu bestätigen.
Auf der Rückseite des Spielerausweises können maximal 3 Spielberechtigungen dokumentiert
werden, bei erneutem Spielerwechsel ist ein neuer Ausweis zu erstellen.
Der FKV stellt den Kreispassstellen ein Verwaltungsprogramm zur Verfügung. Die Daten
sind durch die Kreispassstellen einzugeben und zu verwalten.
Folgende Daten eines Werfers sind ab Inkrafttreten dieser Bestimmungen zu erfassen:
Name; Vorname; Geburtsdatum; Geschlecht; Passnummer; Verein; Kreisverband; Ausstellungsdatum.
Desweiteren können noch die Passfarbe und der Geburtsname erfasst werden.
Sollte bislang das Ausstellungsdatum eines Spielerausweises in einzelnen Kreisverbänden
nicht gespeichert worden sein, ist insoweit eine Nachbearbeitung nicht notwendig. Die
Anforderungen an die Datenerfassung beziehen sich auf die Ausweiserstellungen ab dem
01.07.2007.
Jeder Kreispasswart kann nur die Daten des jeweiligen eigenen Kreises einsehen und bearbeiten.
Die Landesverbände können nur die Daten der Kreisverbände des jeweiligen Landesverbands
einsehen. Die Bearbeitungskompetenzen und Leserechte werden durch den FKV –
Passwart vergeben.
Pässe der Spieler, deren aktive Mitgliedschaft ruht (vereinslose Werfer), verbleiben bei
den Kreispassstellen. Diese Werferdaten sind in einer gesonderten Auswertung für alle
Kreispasswarte einsehbar.
Die Kreispassstellen übersenden regelmäßig zum Monatsende die Daten online zum FKV
– Passwart, in den Monaten Juni – Oktober soll auch eine Datenübersendung zur jeweiligen
Monatsmitte erfolgen. In der zentralen Passstelle wird ein Datenabgleich durchgeführt.
Bei evt. Doppeleinträgen oder anderen Unregelmäßigkeiten erfolgt eine Abstimmung
mit den Kreispasswarten.
Die Kreispassstellen übersenden im Juli eines jeden Jahres eine Liste aller registrierten
Spielberechtigungen eines Vereins zur Datenüberprüfung an die jeweiligen Vereine.
Die Vereine sind verpflichtet, die Daten auf Richtigkeit zu prüfen, insbesondere auf
Schreibfehler, Namensänderungen, Tod eines Werfers, Ablauf eines Jugendausweises
usw. Ungültige oder mit falschen Daten versehene Ausweise sind an die Kreispassstellen
zu übersenden. Evtl. falsche Daten sind im Ausweis und im Verwaltungsprogramm durch
die Kreispassstelle zu berichtigen.
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Wettkampfbestimmungen Straßenboßeln Stand 02.03.2018
Seite 20 von 2036. Anmeldung
Eine Neuanmeldung (Spielberechtigung) ohne bisherigen Spielerpass / Spielberechtigung
ist jederzeit möglich.
37. Spielerwechsel / Spielberechtigung
Ein Wechsel der Spielberechtigung ist unter folgenden Voraussetzungen möglich:
a) Liegt die Abmeldung zum Ablauf des Wettkampfjahres am 30.06. (Datum des Eingangs)
bei dem Vorstand des bisherigen Vereins vor, hat der Werfer einen Anspruch auf
einen Wechsel. Der Verein hat eine fristgerechte Abmeldung dem ausscheidenden Werfer
schriftlich zu bestätigen und das Abmeldeformular
mit dem jeweiligen Spielerpass (keineAushändigung an den Werfer!)
bis zum 15.07. an die zuständige Kreispassstelle zuübergeben. Bei den Kreispassstellen hat die Erfassung der Abmeldung bis zum 30.07. zu
erfolgen.
b) Ein Spielerwechsel kann nach dem 30.06. nur noch erfolgen, wenn ein Werfer in der
vorherigen Saison nicht am Spielbetrieb teilgenommen hat. Der abgebende Verein muss
in diesem Fall eine zutreffende Bescheinigung ausstellen. Jugendliche Werfer erhalten bei
einem nachgewiesenen Wohnortwechsel eine sofortige Freigabe ohne Bindung an die
vorgenannten Wechselfristen (Ummeldebescheinigung) muss vorliegen). Der Passstelle
müssen in diesem Fall die Unterlagen (Ab- und Anmeldung, Spielerpass) zwecks Neueintragung
oder Umschreibung innerhalb von 14 Tagen vorgelegt werden. Die Abmeldung
(Spielberechtigung für einen Verein) bedarf grundsätzlich der Schriftform (An- und Abmeldeformular
des FKV). Die Abmeldebestätigung kann nur durch ein Mitglied des geschäftsführenden
Vorstands des abgebenden Vereins erfolgen. Abmeldeformulare sollten die
Vereine und Kreispassstellen vorhalten, des Weiteren hält der FKV - Passwart die Formulare
vor. Ebenso stehen alle Formulare als Download auf der FKV – Internetseite zur Verfügung.
Die Funktion der Kreispassstellen kann durch Landespassstellen in den Landesverbänden
wahrgenommen werden, z. Zt. ist dies im KLV Oldenburg so eingerichtet. Die
Landesverbände können ergänzende Vorgaben für die Abwicklung und Organisation in
einer Landespassstelle festlegen, diese dürfen aber nicht den FKV – Anforderungen und
Maßgaben entgegenstehen.
V. Inkrafttreten / Geltung
Diese Neufassung der Wettkampfbestimmungen Straßenboßeln tritt auf Beschluss der
Vertreterversammlung des FKV vom 02. März 2018 mit Beginn der Saison 2018/2019 in
Kraft.
Die Wettkampfbestimmungen gelten für den gesamten Punktspielbetrieb und alle
Meisterschaften des FKV, sowie für den definierten überregionalen Spielbetrieb seiner
beiden Landesverbände (siehe II. Überregionaler Spielbetrieb).
Es ist den Kreisverbänden für den Kreisspielbetrieb oder auch mehreren Kreisverbänden
gemeinsam für einen regionalen Kreisspielbetrieb und auch den Landesverbänden für den
regionalen Kreisspielbetrieb unter Führung des Landesverbandes überlassen, außer zu
Abschnitt: „I. Allgemeines zur Wettkampfdurchführung“, in Anlehnung an diese
Bedingungen eigene Richtlinien für einen Spielbetrieb der
nicht zum definiertenüberregionalen Spielbetrieb gehört zu erstellen.