Kreisverband X –
Friesische Wehde e. V.
Wettkampfbestimmungen
im Straßenboßeln
Es
wurde für die folgenden Ausführungen aus Vereinfachungsgründen jeweils die männliche
Form gewählt. Sie gilt für die weibliche Form entsprechend.
Im Kreisverband X –
Friesische Wehde gelten die Wettkampfbestimmungen im Straßenboßeln des
FKV für den gesamten
Punktspielbetrieb und alle Meisterschaften des Kreises X, bis auf die
Abweichungen unter Punkt I. und II..
Auf
die Wettkampfbestimmungen im Straßenboßeln des FKV wird verwiesen.
Inhaltsverzeichnis:
I. Organisation
1.
Arbeitsausschuss
Boßeln
2.
Mannschaftsmeldungen
II.
Spielbetrieb
und Meisterschaften
4. Punktspielbetrieb
5.
Teilnahme
mit mehreren Mannschaften (Kreis X)
6.
gemischte Gruppen
7.
Auf- und Abstieg
8. Entscheidungswettkämpfe
9.
Mannschaftsmeisterschaften (Rundenwettkämpfe - Doppelstart)
10.
Kreis – Einzelmeisterschaften
11.
Protest
12.
Antreten nicht vollzähliger Mannschaften (Nichterscheinen)
13.
Boßelkugeln
III.
Inkrafttreten
/ Geltung
I. Organisation
1.
Arbeitsausschuss Boßeln
Der Arbeitsausschuss ist für
alle Dinge, die den Spielbetrieb angehen, zuständig. Er erstellt die Spielpläne
und nimmt alle Ergebnisse der Punktspiele des Kreises X entgegen. Er hat die
Tabellen zu erstellen und der Presse die
Ergebnisse zu übermitteln.
Er
organisiert die Einzel- und Mannschaftsmeisterschaften des Kreises X und sorgt für
die ordnungsgemäße Durchführung.
2.
Mannschaftsmeldungen
Die
Vereine melden dem Spielleiter zum 31. Juli eines Jahres im Jugendbereich
die am Punktspielbetrieb teilnehmenden Mannschaften mit den Anschriften und Änderungen
für die Hauptklassen, wenn sich die geforderte Mannschaftsstärke ändert und
somit auch die Spielklasse.
3.
Spielplan, Spielberichte und Anschriften
Die
Wettkämpfe sind gemäß Spielplan durchzuführen.
(Ein
planmäßiger Wettkampf (lt. Spielplan) darf nicht für einen Nachholwettkampf
verlegt werden.)
Verlegungen sind
nur in begründeten Ausnahmefällen statthaft, wenn beide Vereine einverstanden
sind und auch nur innerhalb der Hin – oder Rückrunde.
Der Spielleiter ist
zu informieren.
Wenn
keine Einigung erzielt wird, legt der Spielleiter den Wettkampftermin
verbindlich fest.
Dabei
sind Vor- und Nachholtermine möglich.
Die
Hinrunde ist im Dezember des jeweiligen Jahres zu beenden.
Für
die Hauptklassen gilt: Nachholwettkämpfe sind am nächst freien Wochenende
nachzuholen.
Für
die Jugendklassen gilt: Nachholwettkämpfe Spielverlegungen) sind an einem der nächst
beiden freien Wochenenden nachzuholen.
Wettkampfbeginn
ist laut Spielplan.
Von
jeder Spielpaarung ist ein Spielbericht zu erstellen. Der Spielbericht ist bis
zum Mittwoch nach dem Spieltag an den Verantwortlichen, laut Spielplan, zu
senden.
Das
Ergebnis ist dem Verantwortlichen, laut Spielplan, am Spieltag zu übermitteln.
Mit dem Spielplan
wird vom Spielleiter eine Anschriftenliste der jeweiligen Liga an die Vereine übermittelt.
Hierin sind aufzuführen:
-
Vereinsvorsitzender
(Anschrift und Telefonnummer)
-
Mannschaftsführer
(Sportwart) mit Telefonnummer
-
Vereinslokal mit
Telefonnummer
-
Boßelstrecke mit Erläuterungen.
II.
Spielbetrieb und Meisterschaften
4.
Punktspielbetrieb
Allgemein:
Eine Liga soll aus 8
Mannschaften bestehen.
Für einen
Punktspielbetrieb in einer Spielklasse sollten mindestens 6 Mannschaften
gemeldet sein.
Sollten mehr als 8
Mannschaften gemeldet haben und in der Spielklasse kein Unterbau vorhanden sein,
so gilt:
-
mit
9 – 10 Mannschaften wird der
Spielbetrieb in einer Klasse fortgesetzt.
-
sind
10 – 12 Mannschaften gemeldet, kann die Klasse geteilt und in 2 Gruppen mit
anschließender Meister- und Platzierungsrunde aufgeteilt werden.
-
Bei
Meldungen von 12 – 16 Mannschaften
können 2 Ligen nach Platzierung der Vorsaison und Nachfolgend durch die
Neuanmeldungen, mit der Auf- und Abstiegsregelung gebildet werden.
Alles
weitere zur Spielklasseneinteilung regelt der Sportwart.
-
Jugendklassen:
Die Spielklassen werden
auf Grundlage der Mannschaftsmeldungen zusammen gestellt.
Alles
weitere zur Spielklasseneinteilung regelt der Sportwart.
Im
Ligenspielbetrieb ist die
Mannschaftsstärke:
-
Männer
-
3. Kreisklasse:
auf 8 – 10 Werfer bestimmt, davon 1 Holz – und
1 Gummi-gruppe. Es
kann mit einer Gruppenstärke von 4 - 5 Werfer geworfen werden, es muss der
Wettkampf mit der begonnenen Mannschafts-/Gruppenstärke beendet werden. Es können
2 Ersatzwerfer eingewechselt werden.
-
4. Kreisklasse:
auf 8 – 10 Werfer bestimmt, davon 1 Holz – und
1 Gummi-gruppe. Es
kann mit einer Gruppenstärke von 4 - 5 Werfer geworfen werden, es muss der
Wettkampf mit der begonnenen Mannschafts-/Gruppenstärke beendet werden. Es können
2 Ersatzwerfer eingewechselt werden.
-
5.
Kreisklasse: auf 4 - 5 Werfer
bestimmt, es muss der Wettkampf mit der begonnenen Mannschafts-/Gruppenstärke
beendet werden. Es können 2 Ersatzwerfer eingewechselt werden.
Geworfen wird auf der Hintour mit der Gummiboßel und auf der Rücktour
mit der Kunststoffboßel.
-
Frauen:
-
2.
Kreisklasse: auf 4 - 5 Werferinnen
bestimmt, es muss der Wettkampf mit der begonnenen Mannschafts-/Gruppenstärke
beendet werden. Es können 2 Ersatzwerfer eingewechselt werden.
Geworfen wird
auf der Hintour mit der Gummiboßel und auf der Rücktour mit
der Kunststoffboßel.
-
3.
Kreisklasse: auf 4 - 5 Werferinnen
bestimmt, es muss der Wettkampf mit der begonnenen Mannschafts-/Gruppenstärke
beendet werden. Es können 2 Ersatzwerfer eingewechselt werden.
Geworfen wird auf der Hintour mit der Gummiboßel und auf der Rücktour
mit der Kunststoffboßel.
5.
Teilnahme mit mehreren Mannschaften (Kreis X)
Werfen
mehrere Mannschaften eines Vereins in der gleichen Klasse, gilt die Mannschaft
mit der niedrigeren Bezeichnung als höherklassig.
Sollte ein Verein hiergegen verstoßen und nicht
spielberechtigte Werfer einsetzen, so wird der Wettkampf für die Mannschaft als
verloren gewertet. Wertung: 0:2 Punkte und
5 bzw. 10 Minusschoet.
6.
gemischte Gruppen
Männliche
/ weibliche Mischgruppen sind nicht erlaubt, ausgenommen alle
Jugendklassen.
Ausnahme:
In der 2. + 3. Kreisklasse der
Frauen und in der 3. + 4. Spielklasse der Männer darf mit gemischten Gruppen
geworfen werden.
Eine
gemischte Gruppe wird unabhängig von der Verhältniszahl "weiblich "
/
"männlich
" den männlichen Klassen zugeordnet.
7.
Auf- und Abstieg
Männer:
Der Meister der 3.
Kreisklasse kann nur aufsteigen wenn die geforderte Mannschaftsstärke der 2.
Kreisklasse erbracht wird.
Der
Meister der 4. Kreisklasse steigt in die 3. Kreisklasse auf.
Frauen:
Der Meister der 2.
Kreisklasse kann nur aufsteigen wenn die geforderte Mannschaftsstärke der 1.
Kreisklasse erbracht wird.
Der
Letztplatzierte der 2. Kreisklasse steigt
in die 3. Kreisklasse ab.
Der Meister der 3.
Kreisklasse steigt in die 2.
Kreisklasse auf.
Alles
weitere zum Auf- u. Abstieg regelt der Spielwart.
8.
Entscheidungswettkämpfe
Sollten Entscheidungswettkämpfe
erforderlich werden, sind diese vom Arbeitsausschuss Boßeln des Kreises X
anzusetzen.
9.
Mannschaftsmeisterschaften (Rundenwettkämpfe - Doppelstart)
Bei den Mannschaftsmeisterschaften des KV X sind Doppelstarts
von Werfern, die bereits einen Kreismeistertitel errungen haben nicht erlaubt.
10.
Kreis - Einzelmeisterschaften
Teilnehmer dieser als
Streckenwerfen durchgeführten Meisterschaften mit der Kunststoff- bzw.
Gummikugel sind je Verein max. drei Teilnehmer
(bei Jugend F und E sind es sechs Werfer, da nur Kunststoffkugel). Unbegrenzt
ist die Anzahl der Teilnehmer je Verein mit der Eisenkugel.
Teilnahmeberechtigt
sind weiterhin die Titelverteidiger und in der Altersklasse I (eins) die sechs
Erstplazierten der letzten Kreiseinzelmeisterschaften, für diese Werfer ist das
Startrecht nicht übertragbar.
Doppelstarts sind
erlaubt. Jedoch darf ein Werfer nur in einer Altersklasse starten.
11.
Protest
Punktspiele:
Wird
von einem Verein Protest eingelegt, so muss dies auf dem Spielbericht vermerkt
werden. Telefonisch muss der Protest bis spätestens 18.00 Uhr beim Spielleiter
vorgebracht werden. Er ist in schriftlicher Form bis spätestens 3. Werktag
(Poststempel) nach dem Spieltag zu begründen.
Das
Schiedsgericht wird vom Spielleiter einberufen.
sonstige
Wettkämpfe:
Ein
Protest kann nach Wettkampfende, bezogen auf das Wettkampfende des jeweiligen
Einzelkampfes, nur innerhalb einer Ausschlussfrist von 30 Minuten eingelegt
werden. Nach Protesteinlegung ist ein Schiedsgericht einzuberufen, welches
unverzüglich zusammenzutreten und mündlich über den dem Protest zugrunde
liegenden Sachverhalt zu verhandeln hat.
12.
Antreten nicht vollzähliger Mannschaften (Nichterscheinen) im Kreis X
Bei Antreten eines Vereins mit
unvollständiger Mannschaft oder Nichtantritt erhält
der Gegner in der Punktrunde 2
Pluspunkte sowie in der Altersklasse
Männer I 10 Schoet, in allen
anderen Klassen 5 Schoet zuerkannt.
13.
Boßelkugeln
Abweichung
für den Spielbetrieb des Kreis X -
unterhalb der Kreisliga:
-
Es darf mit der Boßelkugel entsprechend der Altersklasse des Werfers
geworfen werden.
IV.
Inkrafttreten / Geltung
Diese Neufassung ersetzt die Kreis-Wettkampfbestimmungen von März
2008 und die Änderungen vom 15.09.2010, 01.07.2011
sowie 22.03.2012 und tritt am 11.09.2013
in Kraft.
Osterforde, den
10.09.2013
1. Vorsitzender
Sportwart
Helmut Tetz
Harald Albers